Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 07.07.2016 |
Aktenzeichen: | III R 19/15 |
Vorinstanz: |
FG Düsseldorf |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 06.11.2014 |
Aktenzeichen: | 14 K 1085/13 Kg |
Schlagzeile: |
Kindergeldanspruch für volljähriges, beschäftigungsloses Kind bei Meldung als Arbeitsuchender - Arbeitsunfähigkeit des Kindes
Schlagworte: |
Agentur für Arbeit, Arbeitslosigkeit, arbeitsuchend, arbeitsuchendes Kind, Arbeitsunfähigkeit, Kindergeld, Meldung
Wichtig für: |
Familien
Kurzkommentar: |
1. Für die Berücksichtigung eines volljährigen, nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehenden Kindes beim Kindergeld ist erforderlich, dass sich das Kind tatsächlich bei der Agentur für Arbeit als Arbeitsuchender gemeldet und die Tatsache seiner künftigen oder gegenwärtigen Arbeitslosigkeit angezeigt hat (Anschluss an die BFH-Urteile vom 26. Juli 2012 VI R 98/10 und vom 18. Juni 2015 VI R 10/14).
2. Die Meldung als Arbeitsuchender ist nicht allein deshalb entbehrlich, weil das volljährige, nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehende Kind arbeitsunfähig erkrankt ist; dies gilt jedenfalls dann, wenn das Kind tatsächlich nicht daran gehindert ist, sich bei der Agentur für Arbeit als Arbeitsuchender zu melden.
EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1, § 62 Abs. 1, § 63 Abs. 1 Satz 2
SGB III i.d.F. der Jahre 2007 und 2008 § 15 Satz 2, § 118, § 119 Abs. 1
FGO § 76 Abs. 1 Satz 1