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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 21.07.2016
Aktenzeichen: X R 43/13

Vorinstanz:

FG Hessen
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 26.09.2013
Aktenzeichen: 8 K 649/13

Schlagzeile:

Sonderausgabenabzug für vom Erben nachgezahlte Kirchensteuer

Schlagworte:

Erbschaft, Kirchensteuer, Sonderausgaben

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Zahlungen auf offene Kirchensteuern des Erblassers durch den Erben sind bei diesem im Jahr der Zahlung als Sonderausgabe abziehbar.

Normen:
AO § 45 Abs. 1
BGB § 1922 Abs. 1, § 1967 Abs. 1
EStG § 10 Abs. 1 Nr. 4, § 10b Abs. 1 Satz 1

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