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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 12.07.2016
Aktenzeichen: IX R 56/13

Vorinstanz:

FG Köln
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 15.10.2013
Aktenzeichen: 3 K 3169/03

Schlagzeile:

Einnahme i.S. des § 8 Abs. 1 EStG - Mietzuschuss - Fehlen konstitutiver Merkmale eines Gelddarlehens

Schlagworte:

Bedingung, Bilanzierung, Darlehen, Einnahme, Gelddarlehen, Mietzuschuss, Rückzahlung, Rückzahlungsverpflichtung

Wichtig für:

Steuerberater

Kurzkommentar:

Ist die Rückzahlungsverpflichtung vom Eintritt einer Bedingung dergestalt abhängig, dass nicht nur der Zeitpunkt der Rückzahlung ungewiss ist, sondern auch, ob die Verpflichtung zur Rückgewähr unbedingt entsteht, und trägt hierfür der Darlehensgeber das wirtschaftliche Risiko, führt die Hingabe des Geldes beim Empfänger zu einer Einnahme.

Normen:
EStG 1990 § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6, § 8 Abs. 1, § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
EStG 1997 § 5 Abs. 2a
BGB § 1922, § 1936 Abs. 1 Satz 1, § 1964

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