Willkommen
Aktuelle Urteile
Suche nach
Steuer-Urteile
Aktuelle
BMF-Schreiben
Suche nach Gericht
Festgeldrechner
Tagesgeldrechner
Hypothekenrechner
Impressum
Nutzungsbedingungen




Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 10.08.2016
Aktenzeichen: XI R 41/14

Vorinstanz:

FG Sachsen
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 02.09.2014
Aktenzeichen: 3 K 808/11

Schlagzeile:

Übernahme der einem kommunalen Zweckverband obliegenden Trinkwasserversorgung gegen Weiterleitung von Zuschüssen

Schlagworte:

Entgelt, Fördermittel, kommunaler Zweckverband, Nichtunternehmer, Organschaft, Trinkwasserversorgung, Umsatzsteuer, Zuschuss, Zweckverband

Wichtig für:

Steuerberater

Kurzkommentar:

Zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung der Übernahme der einem kommunalen Zweckverband obliegenden Trinkwasserversorgung gegen Weiterleitung von Zuschüssen; keine Organschaft mit Nichtunternehmer als Organträger - Kein Entgelt von dritter Seite

1. Ein Unternehmer, der die einem kommunalen Zweckverband nach Landesrecht obliegende Pflicht zur Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser übernimmt und dafür einen vertraglichen Anspruch gegen den Zweckverband auf Weiterleitung von Fördermitteln erlangt, die dieser erhält, erbringt grundsätzlich eine steuerbare Leistung gegen Entgelt.

2. § 2 Abs. 2 Nr. 2 Satz 1 UStG kann nicht richtlinienkonform dahin gehend ausgelegt werden, dass auch ein Nichtunternehmer Organträger sein kann.

UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 2 Abs. 2 Nr. 2, § 10 Abs. 1 Satz 3, § 12 Abs. 2 Nr. 1, Anlage 2 Nr. 34
FGO § 118 Abs. 2

zur Suche nach Steuer-Urteilen