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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 19.10.2016
Aktenzeichen: VI R 22/15

Vorinstanz:

FG Sachsen
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 11.11.2014
Aktenzeichen: 6 K 1543/13

Schlagzeile:

Ausgleichszahlung bei Übertragung einer Anwartschaft auf Altersversorgung nach beamtenrechtlichen Grundsätzen als Werbungskosten

Schlagworte:

Altersversorgung, Anrechnung, Anwartschaft, Arbeitgeberwechsel, Ausgleichszahlung, Beamtenrecht, Dienstzeiten, Werbungskosten

Wichtig für:

Arbeitnehmer

Kurzkommentar:


Ausgleichszahlungen, die ein Arbeitnehmer, dem eine Altersversorgung nach beamtenrechtlichen Grundsätzen zugesagt worden ist, leistet, um bei einem Arbeitgeberwechsel die Anrechnung von Dienstzeiten durch den neuen Arbeitgeber zu erreichen, sind als Werbungskosten abziehbar.

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