Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 19.10.2016 |
Aktenzeichen: | VI R 22/15 |
Vorinstanz: |
FG Sachsen |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 11.11.2014 |
Aktenzeichen: | 6 K 1543/13 |
Schlagzeile: |
Ausgleichszahlung bei Übertragung einer Anwartschaft auf Altersversorgung nach beamtenrechtlichen Grundsätzen als Werbungskosten
Schlagworte: |
Altersversorgung, Anrechnung, Anwartschaft, Arbeitgeberwechsel, Ausgleichszahlung, Beamtenrecht, Dienstzeiten, Werbungskosten
Wichtig für: |
Arbeitnehmer
Kurzkommentar: |
Ausgleichszahlungen, die ein Arbeitnehmer, dem eine Altersversorgung nach beamtenrechtlichen Grundsätzen zugesagt worden ist, leistet, um bei einem Arbeitgeberwechsel die Anrechnung von Dienstzeiten durch den neuen Arbeitgeber zu erreichen, sind als Werbungskosten abziehbar.