Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 02.08.2017 |
Aktenzeichen: | VIII R 4/14 |
Vorinstanz: |
FG Berlin-Brandenburg |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 24.10.2013 |
Aktenzeichen: | 4 K 4311/10 |
Schlagzeile: |
Steuerliche Behandlung von in einem Verlagsvertrag vereinbarten sog. Vorschusszahlungen
Schlagworte: |
Betriebseinnahme, GEMA-Zahlung, Urheberrecht, Verlag, Vorfinanzierung, Zufluss
Wichtig für: |
Verlage
Kurzkommentar: |
Nicht rückzahlbare Zahlungen, die ein Verlag zum Zweck der Vorfinanzierung erwarteter GEMA-Zahlungen an den Urheber erbringt und die mit den Ausschüttungen der GEMA zu verrechnen sind, sind unabhängig davon, ob sie als vorzeitige Teilerfüllung einer Vergütungspflicht des Verlages anzusehen sind, mit dem Zufluss als Betriebseinnahmen zu erfassen.
Normen:
EStG §§ 4, 5, 11