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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 02.08.2017
Aktenzeichen: VIII R 4/14

Vorinstanz:

FG Berlin-Brandenburg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 24.10.2013
Aktenzeichen: 4 K 4311/10

Schlagzeile:

Steuerliche Behandlung von in einem Verlagsvertrag vereinbarten sog. Vorschusszahlungen

Schlagworte:

Betriebseinnahme, GEMA-Zahlung, Urheberrecht, Verlag, Vorfinanzierung, Zufluss

Wichtig für:

Verlage

Kurzkommentar:

Nicht rückzahlbare Zahlungen, die ein Verlag zum Zweck der Vorfinanzierung erwarteter GEMA-Zahlungen an den Urheber erbringt und die mit den Ausschüttungen der GEMA zu verrechnen sind, sind unabhängig davon, ob sie als vorzeitige Teilerfüllung einer Vergütungspflicht des Verlages anzusehen sind, mit dem Zufluss als Betriebseinnahmen zu erfassen.

Normen:
EStG §§ 4, 5, 11

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