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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 08.11.2016
Aktenzeichen: VII R 9/15

Vorinstanz:

FG Hamburg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 18.07.2014
Aktenzeichen: 4 K 183/12

Schlagzeile:

Einreihung langer "Dehnhülsen" in die Kombinierte Nomenklatur

Schlagworte:

Dehnhülsen, Kombinierte Nomenklatur, Verwendungszweck, Zoll

Wichtig für:

Steuerberater

Kurzkommentar:

1. Rohre sind Unterlegscheiben nicht ähnlich, auch wenn sie z.B. im Windanlagenbau als "Dehnhülsen" in einer Schraubverbindung verwendet werden sollen.

2. Der Verwendungszweck einer Ware kann ein objektives Einreihungskriterium sein, sofern er sich aus der Natur des Erzeugnisses ergibt bzw. der Ware innewohnt und wenn im Wortlaut der Bestimmungen oder in den Erläuterungen auf den Verwendungszweck Bezug genommen wird.

KN Pos. 7304, Pos. 7318

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