Willkommen
Aktuelle Urteile
Suche nach
Steuer-Urteile
Aktuelle
BMF-Schreiben
Suche nach Gericht
Festgeldrechner
Tagesgeldrechner
Hypothekenrechner
Impressum
Nutzungsbedingungen




Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 02.02.2017
Aktenzeichen: IV R 47/13

Vorinstanz:

FG Köln
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 14.11.2013
Aktenzeichen: 6 K 3723/09

Schlagzeile:

Ausgleichsfähiger Verlust aufgrund vorgezogener Einlage nur bei Leistung in das Gesamthandsvermögen

Schlagworte:

Einlage, Gesamthandsvermögen, Gewinnfeststellung, Kommanditist, Personengesellschaft, Verlust, Verlustausgleich

Wichtig für:

Personengesellschaften

Kurzkommentar:

Ausgleichsfähiger Verlust aufgrund vorgezogener Einlage nur bei Leistung in das Gesamthandsvermögen - Gewinnfeststellung und Feststellung des verrechenbaren Verlusts nach § 15a Abs. 4 EStG

Als Einlage i.S. der bis zum Inkrafttreten des § 15a Abs. 1a EStG geltenden Rechtsprechungsgrundsätze zur "vorgezogenen Einlage" kommen nur Leistungen des Kommanditisten in das Gesamthandsvermögen in Betracht.

Normen:
EStG 2009 § 15a Abs. 1 und Abs. 1a, § 52 Abs. 33 Satz 6

zur Suche nach Steuer-Urteilen