Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 06.12.2016 |
Aktenzeichen: | IX R 18/16 |
Vorinstanz: |
FG Berlin-Brandenburg |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 28.04.2016 |
Aktenzeichen: | 9 K 9108/13 |
Schlagzeile: |
Zeitpunkt der Berücksichtigung eines Veräußerungsverlusts bei Ratenzahlung bei den Einkünften aus privaten Veräußerungsgeschäften
Schlagworte: |
Privates Veräußerungsgeschäft, Ratenzahlung, Veranlagungszeitraum, Veräußerungsverlust, Zufluss
Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
Kurzkommentar: |
Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften i.S. des § 22 Nr. 2 i.V.m. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG - Zeitpunkt der Berücksichtigung eines Veräußerungsverlusts bei Ratenzahlung
Bei zeitlich gestreckter Zahlung des Veräußerungserlöses in verschiedenen Veranlagungszeiträumen fällt der Veräußerungsverlust anteilig nach dem Verhältnis der Teilzahlungsbeträge zu dem Gesamtveräußerungserlös in den jeweiligen Veranlagungszeiträumen der Zahlungszuflüsse an.
Normen:
EStG § 11, § 17 Abs. 2, § 22 Nr. 2, § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 3