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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 13.12.2016
Aktenzeichen: VII R 3/16

Vorinstanz:

FG Hamburg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 11.09.2015
Aktenzeichen: 4 K 52/14

Schlagzeile:

Keine Stromsteuerentlastung bei landseitiger Stromversorgung von Wasserfahrzeugen während der Aufenthalte in einer Werft

Schlagworte:

Schifffahrt, Stromsteuer, Stromversorgung, Wasserfahrzeug, Werft

Wichtig für:

Steuerberater

Kurzkommentar:

Der in § 9 Abs. 3 Stromsteuergesetzes (StromStG) verwendete Begriff der landseitigen Stromversorgung von Wasserfahrzeugen für die Schifffahrt ist unionsrechtskonform dahin auszulegen, dass von ihm die Versorgung von Wasserfahrzeugen mit Strom nicht erfasst wird, den diese während eines Werftaufenthalts zur Aufrechterhaltung der bordeigenen Infrastruktur verwenden.

Normen:
StromStG § 9 Abs. 3
StromStV § 14a Abs. 1 Satz 1
RL 2003/96/EG Art. 19 Abs. 1, Art. 15 Abs. 1 Buchst. j

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