Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 23.11.2016 |
Aktenzeichen: | X R 16/14 |
Vorinstanz: |
FG Rheinland-Pfalz |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 15.01.2014 |
Aktenzeichen: | 1 K 1829/12 |
Schlagzeile: |
Beurteilung von wiederkehrenden Leistungen als dauernde Last
Schlagworte: |
Abänderbarkeit, Barleistung, Dauernde Last, Heimunterbringung, Pflegebedürftigkeit, Rente, Sonderausgaben, Vermögensübertragung, Vorweggenommene Erbfolge, Wiederkehrende Leistungen
Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
Kurzkommentar: |
Vermögensübertragung im Wege der vorweggenommenen Erbfolge gegen wiederkehrende Leistungen: Sonderausgabenabzug als Rente oder dauernde Last
Die wiederkehrenden Leistungen sind dann nicht als Leibrente, sondern als dauernde Last anzusehen, wenn zwar die Abänderbarkeit der Barleistungen bei wesentlich veränderten Lebensbedürfnissen (Heimunterbringung, Pflegebedürftigkeit) ausgeschlossen wird, der Vermögensübernehmer sich jedoch in nennenswertem Umfang verpflichtet, selbst Pflege- und Betreuungsleistungen zu erbringen.
Normen:
EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1a
ZPO § 323