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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 23.02.2017
Aktenzeichen: X R 24/15

Vorinstanz:

FG München
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 26.03.2015
Aktenzeichen: 13 K 2758/11

Schlagzeile:

Einkommensteuerrechtliche Behandlung der an frühere Bedienstete des Europäischen Patentamts gezahlten Altersversorgungsleistungen

Schlagworte:

Altersversorgung, Altersvorsorge, Europäisches Patentamt, Reservefonds, Versorgungsbezüge

Wichtig für:

Steuerberater

Kurzkommentar:

Die Altersversorgungsleistungen, die ein ehemaliger Bediensteter des Europäischen Patentamts von dem Reservefonds der Europäischen Patentorganisation bezieht, sind in voller Höhe als Versorgungsbezüge zu versteuern.

Normen:
EStG § 19 Abs. 2, § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa

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