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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 06.12.2016
Aktenzeichen: IX R 49/15

Vorinstanz:

FG Niedersachsen
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 26.11.2014
Aktenzeichen: 9 K 10128/11

Schlagzeile:

Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften

Schlagworte:

Anschaffung, Anteilsveräußerung, Kapitalgesellschaft, Rückabwicklung, rückwirkendes Ereignis, Veräußerung, Wegfall, Wesentliche Beteiligung

Wichtig für:

Steuerberater

Kurzkommentar:

Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften - Rückabwicklung der Veräußerung - rückwirkendes Ereignis - Anschaffung

Die Rückabwicklung eines noch nicht beiderseits vollständig erfüllten Kaufvertrags ist aus der Sicht des früheren Veräußerers keine Anschaffung der zurückübertragenen Anteile, sondern sie führt bei ihm zum rückwirkenden Wegfall eines bereits entstandenen Veräußerungsgewinns; beim früheren Erwerber liegt keine Veräußerung vor (entgegen BFH-Urteil vom 21. Oktober 1999 I R 43, 44/98, BFHE 190, 377, BStBl II 2000, 424, insoweit aufgegeben).

Normen:
EStG § 17 Abs. 1 Satz 1, Abs. 4

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