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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 22.02.2017
Aktenzeichen: XI R 13/15

Vorinstanz:

FG Hamburg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 06.08.2014
Aktenzeichen: 2 K 189/13

Schlagzeile:

Steuerbarkeit der in einem Freihafen bewirkten, wie im Inland zu behandelnden Umsätze innerhalb eines Organkreises

Schlagworte:

Freihafen, Organschaft, Umsatzsteuer

Wichtig für:

Gewerbetreibende

Kurzkommentar:

1. § 1 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b UStG bewirkt nicht, dass eine im Freihafen ansässige Organgesellschaft als im Inland ansässig gilt.

2. Die Beschränkung der Wirkungen der Organschaft auf das Inland verstößt weder gegen Unionsrecht noch gegen Verfassungsrecht.

UStG § 1 Abs. 2 Satz 1, § 1 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b, § 2 Abs. 2 Nr. 2 Satz 2
MwStSystRL Art. 11 Abs. 1
GG Art. 3 Abs. 1

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