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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 29.03.2017
Aktenzeichen: XI R 5/16

Vorinstanz:

FG Sachsen
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 16.03.2016
Aktenzeichen: 2 K 268/15

Schlagzeile:

Berichtigung des Vorsteuerabzugs infolge erfolgreicher Insolvenzanfechtung

Schlagworte:

Berichtigung, Insolvenz, Insolvenzanfechtung, Insolvenzeröffnung, Masseverbindlichkeit, Umsatzsteuer, Vorsteuerabzug

Wichtig für:

Steuerberater

Kurzkommentar:

1. Zahlt ein Gläubiger des Insolvenzschuldners Beträge, die er vor Insolvenzeröffnung vom Insolvenzschuldner vereinnahmt hat, nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens infolge einer erfolgreichen Insolvenzanfechtung in die Insolvenzmasse zurück, hat der Insolvenzverwalter im Zeitpunkt der Rückzahlung den Vorsteuerabzug gemäß § 17 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 17 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 UStG zu berichtigen.

2. Die Berichtigung des Vorsteuerabzugs führt zum Entstehen einer Masseverbindlichkeit i.S. des § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO.

UStG § 17 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Nr. 1 Satz 2
InSO § 42, § 55 Abs. 1 Nr. 1, § 129, § 144

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