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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 08.03.2017
Aktenzeichen: IX R 5/16

Vorinstanz:

FG Baden-Württemberg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 23.11.2015
Aktenzeichen: 8 K 2978/13

Schlagzeile:

Gestaltungsmissbrauch bei An- und Verkauf von Wertpapieren

Schlagworte:

Anteilsrotation, Börsenmakler, Gestaltungsmissbrauch, Kapitaleinkünfte, Wertpapier

Wichtig für:

Kapitalanleger

Kurzkommentar:

Veräußert und erwirbt der Steuerpflichtige an einer Börse mit taggleicher Ausführung Bezugsrechte und kann er aufgrund der Umstände, seiner persönlichen Kenntnisse und seines Einflusses auf die Durchführung des Handels als Börsenmakler davon ausgehen, dieselbe Zahl von Bezugsrechten zum Verkaufspreis sicher wieder erwerben zu können, ohne die Kauforder eines Dritten fürchten zu müssen, kann in der Durchführung des Geschäfts ein Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten liegen.

Hinweis:
Abgrenzung zu BFH-Urteil vom 7. Dezember 2010 IX R 40/09 zur Anteilsrotation).

AO § 42
EStG § 17 Abs. 1, § 22 Nr. 2, § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 2 Satz 2

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