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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 22.02.2017
Aktenzeichen: I R 35/14

Vorinstanz:

FG Baden-Württemberg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 24.03.2014
Aktenzeichen: 10 K 1661/12

Schlagzeile:

Gewinngemeinschaftsvertrag als Mitunternehmerschaft

Schlagworte:

Gewinngemeinschaftsvertrag, Mitunternehmerschaft, Querorganschaft

Wichtig für:

Personengesellschaften

Kurzkommentar:

Gewinngemeinschaftsvertrag als Mitunternehmerschaft - Voraussetzungen für die Anwendung des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG - Durchführung eines gesonderten und einheitlichen Feststellungsverfahren - Fall von geringer Bedeutung

1. Es ist nicht ausgeschlossen, dass die Beteiligten einer Gewinn- und Verlustgemeinschaft i.S. des § 292 Abs. 1 Nr. 1 AktG eine Mitunternehmerschaft bilden. Über diese Frage ist grundsätzlich – bejahend oder verneinend – im Verfahren der gesonderten und einheitlichen Feststellung der Einkünfte zu entscheiden.

2. Die Zulassung einer "Querorganschaft", die eine Ergebniskonsolidierung im Gleichordnungskonzern ermöglichen würde, ist nicht aus unionsrechtlichen Gründen geboten.

EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2
KStG § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1
AO § 179 Abs. 1, § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a
AktG § 292 Abs. 1 Nr. 1

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