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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 18.05.2017
Aktenzeichen: IV R 36/14

Vorinstanz:

FG Bremen
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 18.06.2014
Aktenzeichen: 1 K 76/12 (6)

Schlagzeile:

Kein Verlustausgleich bei negativem Kapitalkonto in Folge der Aufstellung einer negativen Ergänzungsbilanz

Schlagworte:

Einlage, Ergänzungsbilanz, negative Ergänzungsbilanz, Negatives Kapitalkonto, Verlustabzug, Verlustausgleich, Wahlrecht

Wichtig für:

Steuerberater

Kurzkommentar:

Wird das Kapitalkonto eines Kommanditisten unter Berücksichtigung einer negativen Ergänzungsbilanz, welche in Folge der Wahlrechtsausübung nach § 6b EStG aufzustellen war, negativ, sind Verluste, die zu einer Erhöhung des Negativsaldos führen, nicht ausgleichsfähig. Eine tatsächlich geleistete Einlage steht damit bis zur Höhe des in der negativen Ergänzungsbilanz ausgewiesenen Negativkapitals nicht als Verlustausgleichsvolumen zur Verfügung.

Normen:
EStG § 15a Abs. 1 Sätze 1 und 2, Abs. 4

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