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Quelle:

Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 16.03.2017
Aktenzeichen: 1 K 215/16

Schlagzeile:

Auf Zuschüsse des Arbeitgebers zu einer privaten Zusatzkrankenversicherung ist die Sachbezugsfreigrenze anwendbar

Schlagworte:

Arbeitslohn, Krankenversicherung, Lohnsteuer, Sachbezugsfreigrenze, Sachlohn, Zusatzkrankenversicherung, Zuschuss

Wichtig für:

Arbeitgeber, Arbeitnehmer

Kurzkommentar:

Vom Arbeitgeber an die Arbeitnehmer ausgezahlte Zuschüsse zu deren privater Zusatzkrankenversicherung fallen als Sachlohn in den Anwendungsbereich des § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG.

Entgegen der Auffassung des BMF (Az: IV C 5 - S 2334/13/10001) hat das FG Mecklenburg-Vorpommern die Sachbezugsfreigrenze angewendet.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Revision ist beim Bundesfinanzhof anhängig. Das Aktenzeichen beim BFH lautet: VI R 16/17.

In der offiziellen Datenbank des BFH sind folgende Informationen hierzu gespeichert:
BFH Anhängiges Verfahren, VI R 16/17 (Aufnahme in die Datenbank am 22.5.2017)
Fallen vom Arbeitgeber an die Arbeitnehmer ausgezahlte Zuschüsse zu deren privater Zusatzkrankenversicherung als Sachlohn in den Anwendungsbereich des § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
EStG § 8 Abs 2 S 11; EStG § 19
Vorgehend: Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern , Entscheidung vom 16.3.2017 (1 K 215/16)

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