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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 07.06.2017
Aktenzeichen: II R 22/15

Vorinstanz:

FG Sachsen
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 23.07.2014
Aktenzeichen: 2 K 580/14

Schlagzeile:

Buchhalter sind nicht zur Erstellung von Umsatzsteuervoranmeldungen berechtigt

Schlagworte:

Berufsrecht, Buchhalter, Umsatzsteuervoranmeldung

Wichtig für:

Steuerberater

Kurzkommentar:

Die in § 6 Nr. 4 StBerG genannten Personen sind auch dann nicht zur Erstellung von Umsatzsteuervoranmeldungen berechtigt, wenn diese aufgrund des verwendeten Buchführungsprogramms automatisch erfolgt.

Normen:
StBerG § 1, § 5, § 6 Nr. 3, 4
AO a.F. § 80 Abs. 5

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