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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 05.04.2017
Aktenzeichen: II R 30/15

Vorinstanz:

FG Düsseldorf
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 18.03.2015
Aktenzeichen: 4 K 3087/14 Erb

Schlagzeile:

Erbschaftsteuer als Masseverbindlichkeit

Schlagworte:

Erbschaftsteuer, Insolvenz, Masseverbindlichkeit

Wichtig für:

Steuerberater

Kurzkommentar:

Die Erbschaftsteuer auf Erwerbe des Insolvenzschuldners nach Insolvenzeröffnung ist Masseverbindlichkeit i.S. des § 55 Abs. 1 Nr. 1 Halbsatz 2 InsO und als solche gegen den Insolvenzverwalter festzusetzen.

Normen:
InsO § 55 Abs. 1 Nr. 1, § 83 Abs. 1
ErbStG § 3 Abs. 1 Nr. 1
AO § 251

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