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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 20.03.2017
Aktenzeichen: X R 12/15

Vorinstanz:

FG Schleswig-Holstein
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 29.10.2014
Aktenzeichen: 5 K 115/12

Schlagzeile:

Betriebsbezogene Ermittlung der Begrenzung nach § 35 Abs. 1 Satz 5 EStG bei Steuerermäßigung für gewerbliche Einkünfte

Schlagworte:

Anrechnung, Aufteilung, Gewerbesteuermessbetrag, Gewerbliche Einkünfte, Mitunternehmerschaft, Steuerermäßigung

Wichtig für:

Gewerbetreibende, Personengesellschaften

Kurzkommentar:

1. Die Begrenzung des Steuerermäßigungsbetrags nach § 35 Abs. 1 Satz 5 EStG ist betriebsbezogen zu ermitteln.

2. Bei mehrstöckigen Mitunternehmerschaften ist der für den Schlussgesellschafter festgestellte anteilige Gewerbesteuer-Messbetrag zum Zwecke dieser Ermittlung aufzuteilen, soweit er auf verschiedene Mitunternehmerschaften entfällt.

EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, § 35, § 52 Abs. 50a Satz 2
GewStG § 28
FGO § 68, § 127

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