Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 18.05.2017 |
Aktenzeichen: | III R 11/15 |
Vorinstanz: |
FG Hessen |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 30.04.2014 |
Aktenzeichen: | 12 K 1044/11 |
Schlagzeile: |
Bestimmung des Kindergeldberechtigten bei Trennung der Eltern
Schlagworte: |
Haushalt, Kindergeld, Kindergeldberechtigung, Trennung, Versöhnungsversuch
Wichtig für: |
Steuerberater
Kurzkommentar: |
Haben die Eltern eines Kindes einen Elternteil als Kindergeldberechtigten bestimmt, so erlöschen die Rechtswirkungen der Bestimmung, wenn sich die Eltern trennen und das Kind ausschließlich im Haushalt eines der beiden Elternteile lebt.
Die ursprüngliche Berechtigtenbestimmung lebt nicht wieder auf, wenn die Eltern und das Kind wegen eines Versöhnungsversuchs wieder in einem gemeinsamen Haushalt leben.
EStG § 64, § 67
AO § 37 Abs. 2