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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 14.09.2017
Aktenzeichen: IV R 51/14

Vorinstanz:

FG Mecklenburg-Vorpommern
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 24.09.2014
Aktenzeichen: 3 K 180/13

Schlagzeile:

Bindungswirkung einer für die Gewinnfeststellung getroffenen Billigkeitsentscheidung für die Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrag

Schlagworte:

Aktivierung, Billigkeitsentscheidung, Bindungswirkung, Feldinventar, Gewerbeertrag, Gewerbesteuer, Gewerbesteuermessbetrag, Gewinnfeststellung

Wichtig für:

Gewerbetreibende

Kurzkommentar:

Die im Rahmen der Gewinnfeststellung getroffene Billigkeitsmaßnahme, von der Aktivierung des Feldinventars abzusehen, wirkt auch für die Ermittlung des Gewerbeertrags als Grundlage für die Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags.

Normen:
AO a.F. § 163 Sätze 1 und 2, § 184 Abs. 2 Satz 2

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