Quelle: |
Finanzgericht Münster |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 09.06.2017 |
Aktenzeichen: | 4 K 1034/15 E |
Schlagzeile: |
Verteilung eines Entgelts bei unbestimmter Laufzeit
Schlagworte: |
Bilanzierung, Laufzeit, Verteilung
Wichtig für: |
Gewerbetreibende, Steuerberater
Kurzkommentar: |
Ein in einer Summe gezahltes Entgelt für die auf unbestimmte Laufzeit vereinbarte Überlassung von Flächen zur Schaffung baurechtlicher Ausgleichsmaßnahmen für die Beeinträchtigung von Natur und Landschaft darf auf mehrere Jahre verteilt werden.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Revision ist beim Bundesfinanzhof anhängig. Das Aktenzeichen beim BFH lautet: VI R 34/17.
In der offiziellen Datenbank des BFH sind folgende Informationen hierzu gespeichert:
BFH Anhängiges Verfahren, VI R 34/17 (Aufnahme in die Datenbank am 20.10.2017)
Kann ein in einer Summe gezahltes "Gestattungsentgelt" für eine auf unbestimmte Laufzeit vereinbarte Überlassung von Flächen zur Herstellung baurechtlicher Ausgleichsmaßnahmen im Zuge einer Kraftwerkserrichtung nach § 11 Abs. 1 Satz 3 EStG auf mehrere (hier: 25) Jahre verteilt werden?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
EStG § 11 Abs 1 S 3; EStG § 11 Abs 2 S 3; EStG § 13
Vorgehend: Finanzgericht Münster, Entscheidung vom 9.6.2017 (4 K 1034/15 E)