Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Beschluss |
Datum: | 11.10.2017 |
Aktenzeichen: | IX R 5/15 |
Vorinstanz: |
FG Düsseldorf |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 18.12.2014 |
Aktenzeichen: | 11 K 3617/13 E |
Schlagzeile: |
Nachträgliche Anschaffungskosten bei Gesellschaftereinlagen „in letzter Minute“
Schlagworte: |
Anschaffungskosten, Beitrittsaufforderung, Eigenkapital, Einlage, Gesellschaftereinlage, Gestaltungsmissbrauch, Kapitalrücklage, Nachträgliche Anschaffungskosten
Wichtig für: |
Kapitalgesellschaften, Steuerberater
Kurzkommentar: |
Beitrittsaufforderung an das BMF
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) wird aufgefordert, dem Verfahren beizutreten, um zu der Frage Stellung zu nehmen, ob Zuzahlungen, die der Gesellschafter in das Eigenkapital leistet und die bei der Kapitalgesellschaft als Kapitalrücklage auszuweisen sind (§ 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB), bei diesem in jedem Fall und zu jedem denkbaren Zeitpunkt zu – nachträglichen – Anschaffungskosten i.S. des § 255 Abs. 1 Satz 1 und 2 HGB führen und mithin im Rahmen der Gewinnermittlung nach § 17 Abs. 2 Satz 1 EStG zu berücksichtigen sind und ob solche Zuzahlungen einen Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts (§ 42 AO) darstellen könnten.
Normen:
EStG § 17
HGB § 255 Abs. 1 Satz 1 und 2, § 272 Abs. 2 Nr. 4
AO § 42