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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 30.08.2017
Aktenzeichen: II R 39/15

Vorinstanz:

FG Baden-Württemberg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 20.01.2015
Aktenzeichen: 5 K 1652/11

Schlagzeile:

Gesonderte Feststellung bei mittelbarer Änderung des Gesellschafterbestandes einer Personengesellschaft

Schlagworte:

Abtretung, Anteilsübergang, Gesellschafter, Gesonderte Feststellung, Grundbesitz, Grunderwerbsteuer, mittelbare Änderung, Personengesellschaft, Veräußerung, Vollmacht

Wichtig für:

Personengesellschaften

Kurzkommentar:

1. Gegenstand der gesonderten Feststellung nach § 17 Abs. 3 GrEStG ist auch der Zeitpunkt, auf den der Grundbesitz der Personengesellschaft nach § 8 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 GrEStG zu bewerten ist.

2. Die bloße Einräumung einer Vollmacht zur Ausübung der Rechte aus einem Gesellschaftsanteil sowie zur Veräußerung und Abtretung dieses Gesellschaftsanteils reicht für einen Anteilsübergang i.S. einer mittelbaren Änderung des Gesellschafterbestandes einer Personengesellschaft nach § 1 Abs. 2a GrEStG nicht aus.

GrEStG § 1 Abs. 2a, § 8 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, § 17 Abs. 3
FGO § 100 Abs. 1 Satz 1 1. Halbsatz

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