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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 16.11.2017
Aktenzeichen: VI R 63/15

Vorinstanz:

FG Münster
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 24.04.2015
Aktenzeichen: 14 K 4172/12 E

Schlagzeile:

Aufgabe eines landwirtschaftlichen Betriebs durch Übertragung sämtlicher landwirtschaftlicher Nutzflächen

Schlagworte:

Aufgabe, Betriebsaufgabe, Land- und Forstwirtschaft, Teilbetrieb

Wichtig für:

Land- und Forstwirte

Kurzkommentar:

1. Ein landwirtschaftlicher Betrieb wird mit der Übertragung sämtlicher landwirtschaftlicher Nutzflächen an Dritte aufgegeben (Anschluss an BFH-Urteil vom 16. Dezember 2009 IV R 7/07).

2. Landwirtschaftliche Nutzflächen von mehr als 3 000 qm stellen nicht allein im Hinblick auf ihre Größe landwirtschaftliche Teilbetriebe dar.

EStG § 4a Abs. 2 Nr. 1 Satz 2, § 6 Abs. 3 Satz 1, § 13, § 14 Satz 2, § 16 Abs. 3

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