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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 24.10.2017
Aktenzeichen: II R 40/15

Vorinstanz:

FG Berlin-Brandenburg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 10.06.2015
Aktenzeichen: 3 K 3248/11

Schlagzeile:

Berücksichtigung von Sanierungskosten in einem Sachverständigengutachten

Schlagworte:

Bewertung, Ertragswertverfahren, Gebäude, Gutachten, Nachweiswert, Sachverständigengutachten, Sanierung, Sanierungskosten, Verkehrswert

Wichtig für:

Steuerberater

Kurzkommentar:

1. Zur Ordnungsmäßigkeit eines Sachverständigengutachtens gehören methodische Qualität und eine zutreffende Erhebung und Dokumentation der Begutachtungsgrundlagen.

2. Ist im Ertragswertverfahren dem schlechten Zustand eines Gebäudes bei Erträgen, Bewirtschaftungskosten und Restnutzungsdauer nicht Rechnung getragen worden, können Instandsetzungskosten durch Abschläge zu berücksichtigen sein. Aus dem Gutachten muss sich jedoch ergeben, wie sich die Mängel und Schäden auf den Verkehrswert auswirken.

3. Je weniger unmittelbare tatsächliche Erkenntnisse des Sachverständigen vorliegen, umso geringer ist der Nachweiswert des Gutachtens.

BauGB §§ 194 ff.
BewG § 138 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Satz 1, Abs. 4, § 139, §§ 145 bis 150
WertV § 7 Abs. 1 Satz 1, § 16 Abs. 4, § 17, § 18 Abs. 4, § 19 Satz 1
WertR 2006 Nr. 1.5.5, Nr. 3.5.8 Satz 1, Satz 2, Nr. 3.6.1.1.8

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