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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 29.11.2017
Aktenzeichen: X R 5/17

Vorinstanz:

FG Berlin-Brandenburg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 30.11.2016
Aktenzeichen: 7 K 7099/15

Schlagzeile:

Zweite Krankenversicherung ist bei doppelter Absicherung nicht als Sonderausgaben begünstigt

Schlagworte:

Außergewöhnliche Belastungen, Basisabsicherung, gesetzliche Krankenkasse, Krankenversicherung, Pflichtmitgliedschaft, Private Krankenversicherung, Sonderausgaben

Wichtig für:

Steuerberater

Kurzkommentar:

1. Ist ein Steuerpflichtiger sowohl Pflichtmitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse als auch freiwillig privat krankenversichert, kann er lediglich die Beiträge gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 Buchst. a EStG abziehen, die er an die gesetzliche Krankenversicherung entrichtet.

2. Der Abzug der nicht als Sonderausgaben abziehbaren Krankenversicherungsbeiträge als außergewöhnliche Belastung scheidet ebenfalls aus.

EStG § 10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 Buchst. a, § 33 Abs. 2

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