Willkommen
Aktuelle Urteile
Suche nach
Steuer-Urteile
Aktuelle
BMF-Schreiben
Suche nach Gericht
Festgeldrechner
Tagesgeldrechner
Hypothekenrechner
Impressum
Nutzungsbedingungen




Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 10.10.2017
Aktenzeichen: X R 6/16

Vorinstanz:

FG Berlin-Brandenburg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 18.02.2016
Aktenzeichen: 5 K 11194/13

Schlagzeile:

Erhöhte Abschreibungen nach § 7h EStG bei Gebäuden in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen für nachträglich aufgesetzte Penthouse-Wohnung

Schlagworte:

Abschreibung, Auslegung, Bescheinigung, Bindungswirkung, Eigentumswohnung, Entwicklungsbereich, Gemeinschaftseigentum, Grundlagenbescheid, Sanierungsgebiet, Sondereigentum

Wichtig für:

Vermieter

Kurzkommentar:

1. Die Bescheinigung der zuständigen Gemeindebehörde ist materiell-rechtliche Abzugsvoraussetzung für die Begünstigung nach § 7h EStG und Grundlagenbescheid. Sie ist objektbezogen auszustellen.

2. Die Bindungswirkung der Bescheinigung erstreckt sich auf die in § 7h Abs. 1 EStG genannten Tatbestandsmerkmale.

3. Der Regelungsinhalt der Bescheinigung ist im Wege der Auslegung unter ergänzender Heranziehung der Auslegungsregeln des BGB zu ermitteln.

4. Auch Aufwendungen für eine Eigentumswohnung, mit der neuer Wohnraum geschaffen wurde, können materiell-rechtlich begünstigt sein, wenn und soweit sie sich auf den Altbaubestand beziehen und die Voraussetzungen des § 7h Abs. 1, 2 EStG erfüllen. Es ist unerheblich, ob und mit welchem Anteil die begünstigten Aufwendungen das Sondereigentum oder das Gemeinschaftseigentum betreffen.

AO § 162 Abs. 5, § 171 Abs. 10, § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 180 Abs. 2
VO zu § 180 Abs. 2 AO § 1 Abs. 1 Satz 1, 2
EStG § 7, § 7h, § 7i, § 10f
BauGB § 177
WEG § 1, § 3, § 5 Abs. 2, § 8
FördG § 3, § 4

zur Suche nach Steuer-Urteilen