Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 08.11.2017 |
Aktenzeichen: | III R 2/16 |
Vorinstanz: |
FG Rheinland-Pfalz |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 04.12.2015 |
Aktenzeichen: | 4 K 1624/15 |
Schlagzeile: |
Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf eines minderjährigen Kindes
Schlagworte: |
Ausbildungsbedarf, BEA-Freibetrag, Betreuung, Betreuungsfreibetrag, Erziehungsfreibetrag, Familienleistungsausgleich, Kind, Kinderfreibetrag, Minderjährig, Übertragung, Widerspruch
Wichtig für: |
Familien
Kurzkommentar: |
Der Übertragung des BEA-Freibetrags nach § 32 Abs. 6 Satz 8 EStG auf den anderen Elternteil kann nach § 32 Abs. 6 Satz 9 Alternative 2 EStG der Elternteil, bei dem das minderjährige Kind nicht gemeldet ist, regelmäßig erfolgreich widersprechen, wenn er das Kind nach einem - üblicherweise für einen längeren Zeitraum im Voraus festgelegten - weitgehend gleichmäßigen Betreuungsrhythmus tatsächlich in der vereinbarten Abfolge mit einem zeitlichen Betreuungsanteil von jährlich durchschnittlich 10 % betreut.
Norm:
EStG § 32 Abs. 6 Sätze 8, 9