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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 08.11.2017
Aktenzeichen: III R 2/16

Vorinstanz:

FG Rheinland-Pfalz
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 04.12.2015
Aktenzeichen: 4 K 1624/15

Schlagzeile:

Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf eines minderjährigen Kindes

Schlagworte:

Ausbildungsbedarf, BEA-Freibetrag, Betreuung, Betreuungsfreibetrag, Erziehungsfreibetrag, Familienleistungsausgleich, Kind, Kinderfreibetrag, Minderjährig, Übertragung, Widerspruch

Wichtig für:

Familien

Kurzkommentar:

Der Übertragung des BEA-Freibetrags nach § 32 Abs. 6 Satz 8 EStG auf den anderen Elternteil kann nach § 32 Abs. 6 Satz 9 Alternative 2 EStG der Elternteil, bei dem das minderjährige Kind nicht gemeldet ist, regelmäßig erfolgreich widersprechen, wenn er das Kind nach einem - üblicherweise für einen längeren Zeitraum im Voraus festgelegten - weitgehend gleichmäßigen Betreuungsrhythmus tatsächlich in der vereinbarten Abfolge mit einem zeitlichen Betreuungsanteil von jährlich durchschnittlich 10 % betreut.

Norm:
EStG § 32 Abs. 6 Sätze 8, 9

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