Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 06.12.2017 |
Aktenzeichen: | IX R 7/17 |
Vorinstanz: |
FG Rheinland-Pfalz |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 07.09.2016 |
Aktenzeichen: | 1 K 1725/14 |
Schlagzeile: |
Erwerb eigener Anteile durch eine GmbH als Veräußerungsgeschäft
Schlagworte: |
Anschaffungskosten, Anteilsveräußerung, BilMoG, Gewinnrücklage, GmbH, Nachträgliche Anschaffungskosten, Rücklage, Thesaurierung, Umgliederung, Veräußerung
Wichtig für: |
Kapitalgesellschaften
Kurzkommentar: |
1. Auf der Ebene des veräußernden Gesellschafters stellt der entgeltliche Erwerb eigener Anteile durch die GmbH ein Veräußerungsgeschäft i.S. des § 17 Abs. 1 EStG dar (Bestätigung des BMF-Schreibens vom 27. November 2013, BStBl I 2013, 1615, Rz 20 Satz 1).
2. Die rein gesellschaftsintern wirkende Umgliederung einer freien Gewinnrücklage in eine zweckgebundene Rücklage führt nicht zu nachträglichen Anschaffungskosten auf den Geschäftsanteil des veräußernden Gesellschafters.
EStG § 3 Nr. 40 Satz 1 Buchst. c, § 3c Abs. 2, § 17 Abs. 1, Abs. 2 und Abs. 4
HGB § 255 Abs. 1, § 272 Abs. 1a und 1b