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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 06.12.2017
Aktenzeichen: VI R 41/15

Vorinstanz:

FG Berlin-Brandenburg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 18.06.2014
Aktenzeichen: 11 K 11055/11

Schlagzeile:

Werbungskostenabzug bei beruflicher Nutzung einer im Miteigentum von Ehegatten stehenden Wohnung

Schlagworte:

Abschreibung, Darlehen, Ehegatte, Miteigentum, Schuldzinsen, Werbungskosten

Wichtig für:

Arbeitnehmer

Kurzkommentar:

Nutzt ein Miteigentümer allein eine Wohnung zu beruflichen Zwecken, kann er Abschreibungen und Schuldzinsen nur entsprechend seinem Miteigentumsanteil als Werbungskosten geltend machen, wenn die Darlehen zum Erwerb der Wohnung gemeinsam aufgenommen wurden und Zins und Tilgung von einem gemeinsamen Konto beglichen werden.

Norm:
EStG § 9 Abs. 1

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