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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 29.11.2017
Aktenzeichen: I R 7/16

Vorinstanz:

FG Baden-Württemberg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 10.12.2015
Aktenzeichen: 1 K 3485/13

Schlagzeile:

Zurückbehalt wesentlicher Betriebsgrundlage bei Einbringung

Schlagworte:

Betriebsaufspaltung, Betriebsgrundlage, Buchwert, Buchwerteinbringung, Einbringung, wesentliche Betriebsgrundlage, Zurückbehalt

Wichtig für:

Steuerberater

Kurzkommentar:

Eine nach § 20 UmwStG 2002 begünstigte Buchwerteinbringung setzt voraus, dass auf den übernehmenden Rechtsträger alle Wirtschaftsgüter übertragen werden, die im Einbringungszeit-punkt zu den funktional wesentlichen Betriebsgrundlagen des betreffenden Betriebs gehören.

Normen
UmwStG 2002 § 20 Abs. 1
EStG § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 3 Sätze 1, 6 und 7

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