Quelle: |
Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 26.02.2018 |
Aktenzeichen: | 1 K 1200/17 |
Schlagzeile: |
Steuerermäßigung für außerhalb des Haushalts erbrachte Handwerkerleistungen
Schlagworte: |
Handwerkerleistung, Haushalt, Steuerermäßigung, Werkstatt
Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
Kurzkommentar: |
Auch die Teile einer Handwerkerleistung, die in einer Werkstatt des leistenden Unternehmers ausgeführt werden, sind als Handwerkerleistung in einem Haushalt (räumlich-funktionaler Zusammenhang) zu berücksichtigen (hier: Anfertigung, Verzinkung, Lieferung und Montage einer Türe).
Hinweis: Das FG Sachsen-Anhalt hat entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung (BMF, Az: IV C 8 - S 2296 b/07/10003 :008) einen Abzug der Lohnkosten zugelassen.
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Die Revision ist beim Bundesfinanzhof anhängig.
In der Datenbank des BFH sind hierzu folgende Infos gespeichert:
BFH Anhängiges Verfahren, VI R 7/18 (Aufnahme in die Datenbank am 18.5.2018)
Sind auch die Teile einer Handwerkerleistung, die in einer Werkstatt des leistenden Unternehmers ausgeführt werden, als Handwerkerleistung in einem Haushalt (räumlich-funktionaler Zusammenhang) gemäß § 35a Abs. 4 Satz 1 i.V.m. § 35a Abs. 3 Satz 1 EStG zu berücksichtigen (hier: Anfertigung, Verzinkung, Lieferung und Montage einer Türe)?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
EStG § 35a Abs 3; EStG § 35a Abs 4 S 1
Vorgehend: Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt , Entscheidung vom 26.2.2018 (1 K 1200/17)