Quelle: |
Finanzgericht Münster |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 13.12.2017 |
Aktenzeichen: | 7 K 572/16 F |
Schlagzeile: |
Dauernde Lasten im Zusammenhang mit der Übertragung vermieteter Grundstücke
Schlagworte: |
Dauernde Last, Grundstück, Sonderausgaben, Vermögensübertragung
Wichtig für: |
Steuerberater
Kurzkommentar: |
Dauernde Lasten bei der Übertragung vermieteter Grundstücke von Todes wegen sind nicht als Sonderausgaben abzugsfähig, wenn das Testament vor der gesetzlichen Neuregelung ab dem 1.1.2008 errichtet wurde.
Der Sonderausgabenabzug für dauernde Lasten aufgrund einer Vermögensübertragung von Todes wegen richtet sich nach dem zum Todeszeitpunkt geltenden Recht.
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Beim Bundesfinanzhof ist die Revision anhängig. In der Datenbank des BFH sind hierzu folgende Informationen gespeichert:
BFH Anhängiges Verfahren, X R 3/18 (Aufnahme in die Datenbank am 20.4.2018)
Ob und wann ist der zeitliche Anwendungsbereich des § 10 Abs. 1a Nr. 2 EStG im Falle einer Vermögensübertragung von Todes wegen eröffnet?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 10 Abs 1a Nr 2; EStG § 10 Abs 1 Nr 1a; EStG § 52 Abs 18
Vorgehend: Finanzgericht Münster, Entscheidung vom 13.12.2017 (7 K 572/16 F)