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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 01.03.2018
Aktenzeichen: IV R 16/15

Vorinstanz:

FG Düsseldorf
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 22.01.2015
Aktenzeichen: 16 K 3127/12 F

Schlagzeile:

Zuordnung des verrechenbaren Verlustes i.S. des § 15a EStG bei unentgeltlicher Übertragung eines Teils eines Kommanditanteils

Schlagworte:

Gewinnbezugsrecht, Kommanditanteil, Kommanditgesellschaft, Verlustverrechnung

Wichtig für:

Kommanditgesellschaften, Steuerberater

Kurzkommentar:

Überträgt ein Kommanditist unentgeltlich einen Teil seiner Beteiligung an der KG, geht der verrechenbare Verlust anteilig auf den Übernehmer über, wenn diesem auch das durch die Beteiligung vermittelte Gewinnbezugsrecht übertragen wird.

Normen:
EStG § 15a Abs. 2 Satz 1
HGB § 167 Abs. 3, § 169 Abs. 1 Satz 2

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