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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 07.03.2018
Aktenzeichen: I R 89/15

Vorinstanz:

FG Thüringen
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 25.06.2015
Aktenzeichen: 1 K 136/15

Schlagzeile:

Erdienbarkeit bei Barlohnumwandlung

Schlagworte:

Barlohnumwandlung, Betriebliche Altersversorgung, Direktzusage, Durchführungsweg, Erdienbarkeit, Unterstützungskasse, Unterstützungskassenzusage, Verdeckte Gewinnausschüttung, Versorgungszusage

Wichtig für:

GmbH-Gesellschafter

Kurzkommentar:

1. Werden bestehende Gehaltsansprüche des Gesellschafter Geschäftsführers in eine Anwartschaft auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung umgewandelt, dann scheitert die steuerrechtliche Anerkennung der Versorgungszusage regelmäßig nicht an der fehlenden Erdienbarkeit.

2. Wird bei einer bestehenden Versorgungszusage lediglich der Durchführungsweg gewechselt (wertgleiche Umstellung einer Direktzusage in eine Unterstützungskassenzusage), so löst allein diese Änderung keine erneute Erdienbarkeitsprüfung aus.

EStG § 4d
KStG § 8 Abs. 3 Satz 2

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