Willkommen
Aktuelle Urteile
Suche nach
Steuer-Urteile
Aktuelle
BMF-Schreiben
Suche nach Gericht
Festgeldrechner
Tagesgeldrechner
Hypothekenrechner
Impressum
Nutzungsbedingungen




Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 24.01.2018
Aktenzeichen: II R 59/15

Vorinstanz:

FG Thüringen
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 27.10.2015
Aktenzeichen: 2 K 135/13

Schlagzeile:

Einordnung einer forstwirtschaftlichen Fläche als Unland

Schlagworte:

Bewertung, Land- und Forstwirtschaft

Wichtig für:

Steuerberater

Kurzkommentar:

1. Zum Unland i.S. des § 45 BewG gehören Flächen, die aufgrund ihrer natürlichen Gegebenheiten nicht bewirtschaftet werden können, also nicht kulturfähig sind.

2. Der Umstand, dass die Bewirtschaftung einer Fläche unwirtschaftlich ist und die Kosten den Ertrag übersteigen, reicht nicht aus, um die Fläche als Unland einzuordnen.

BewG § 33 Abs. 1, § 44, § 45, § 125, § 126 Abs. 1
GrStG § 2 Nr. 1 Satz 1, § 13

zur Suche nach Steuer-Urteilen