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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 01.03.2018
Aktenzeichen: V R 25/17

Vorinstanz:

FG Münster
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 07.07.2016
Aktenzeichen: 5 K 2111/12 U

Schlagzeile:

Künstler in der Leistungskette

Schlagworte:

Gastspielagentur, Künstler, Umsatzsteuer

Wichtig für:

Steuerberater

Kurzkommentar:

§ 3a Abs. 2 Nr. 3 Buchst. A UStG a.F. setzt ebensowenig wie Art. 52 Buchst. A MwStSystRL a.F. voraus, dass die Leistung höchstpersönlich erbracht wird. Die Vorschrift erfasst daher nicht nur die Leistung eines auftretenden Künstlers, sondern auch die einer sog. Gastspielagentur, die auftretende Künstler nicht vermittelt, sondern als eigene Leistung zur Verfügung stellt.

§ 3a Abs. 2 Nr. 3 Buchst. A UStG a.F. setzt zudem keine Leistungserbringung an Unternehmer voraus.

UStG § 3a Abs. 2 Nr. 3 Buchst. a
MwStSystRL Art. 52 Buchst. A

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