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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 16.05.2018
Aktenzeichen: II R 16/13

Vorinstanz:

FG Berlin-Brandenburg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 20.02.2013
Aktenzeichen: 3 K 3190/09

Schlagzeile:

Kostenentscheidung bei Weitergeltungsanordnung des Bundesverfassungsgerichts

Schlagworte:

Bundesverfassungsgericht, Kosten, Revision, Weitergeltungsanordnung

Wichtig für:

Steuerberater

Kurzkommentar:

Der Kläger, dessen Revision zurückgewiesen wird, hat die Kosten des Revisionsverfahrens auch zu tragen, wenn der angefochtene Verwaltungsakt auf Vorschriften beruht, die zwar verfassungswidrig sind, deren Anwendung im Streitfall aber aufgrund einer entsprechenden Anordnung des BVerfG zulässig ist.

Normen:
FGO § 135 Abs. 2
AO § 182 Abs. 2 Satz 1
BVerfGG § 34a Abs. 3

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