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Quelle:

Finanzgericht Rheinland-Pfalz
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 21.09.2017
Aktenzeichen: 4 K 1702/16

Schlagzeile:

Nachweis der Erbringung der Arbeitsleistung bei einem Ehegatten-Arbeitsverhältnis

Schlagworte:

Arbeitsverhältnis, Ehegatten-Arbeitsverhältnis, Gerichtsvollzieher, Nachweis, Obergerichtsvollzieher, Stundenzettel, Unterarbeitsverhältnis, Werbungskosten

Wichtig für:

Arbeitnehmer

Kurzkommentar:

Ein Unterarbeitsverhältnis zwischen einem Obergerichtsvollzieher und seiner Ehefrau ist nicht anzuerkennen, wenn die Arbeitsleistung nicht ausreichend nachgewiesen worden ist.

Von der angestellten Ehefrau ausgefüllte Stundenzettel genügen nicht.

Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen. Diese ist auch eingelegt worden.

In der Datenbank des Bundesfinanzhofs sind folgende Informationen gespeichert:

BFH Anhängiges Verfahren, VI R 28/18 (Aufnahme in die Datenbank am 20.9.2018)
Welche Anforderungen sind an den Nachweis der Erbringung der Arbeitsleistung bei Arbeitsverträgen zwischen nahen Angehörigen konkret zu stellen, insbesondere welche Angaben sind hierzu in Stundenzetteln aufzuzeichnen, und welche Rechtsfolgen ergeben sich aus unzureichenden Aufzeichnungen?
-- Zulassung durch BFH --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 9; EStG § 19; EStG § 12
Vorgehend: Finanzgericht Rheinland-Pfalz , Entscheidung vom 21.9.2017 (4 K 1702/16)

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