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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 17.04.2018
Aktenzeichen: IX R 27/17

Vorinstanz:

FG Thüringen
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 22.08.2017
Aktenzeichen: 2 K 688/16

Schlagzeile:

Bindungswirkung einer rechtswidrigen Bescheinigung der zuständigen Gemeinde bei Sonderabschreibung

Schlagworte:

Bescheinigung, Bindungswirkung, Rechtmäßigkeitsprüfung, Sonderabschreibung, Vermietung, Verwaltungsverfahrensgesetz

Wichtig für:

Kommunen, Vermieter

Kurzkommentar:

Hat die zuständige Gemeindebehörde eine bindende Entscheidung über die von ihr nach § 7h Abs. 1 EStG zu prüfenden Voraussetzungen getroffen, hat das Finanzamt diese im Besteuerungsverfahren ohne weitere Rechtmäßigkeitsprüfung zugrunde zu legen, es sei denn, die Bescheinigung wird förmlich zurückgenommen, widerrufen oder ist nach § 44 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) nichtig und deshalb unwirksam.

Normen:
EStG § 7h
AO § 171 Abs. 10, § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
BauGB § 177
VwVfG § 44

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