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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 15.05.2018
Aktenzeichen: X R 28/15

Vorinstanz:

FG München
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 09.12.2014
Aktenzeichen: 6 K 2338/11

Schlagzeile:

Anwendung der 1 %-Regelung in Fällen, in denen die hiernach ermittelte Nutzungsentnahme 50 % der Gesamtaufwendungen für das Kfz übersteigt

Schlagworte:

1 %-Regelung, Dienstwagen, Firmenwagen, Kostendeckelung, Nutzungsentnahme, Privatnutzung

Wichtig für:

Steuerberater

Kurzkommentar:

Auch wenn die Anwendung der 1 % Regelung seit 2006 voraussetzt, dass das Kfz zu mehr als 50 % betrieblich genutzt wird, ist es verfassungsrechtlich nicht geboten, die nach der 1 % Regelung ermittelte Nutzungsentnahme auf 50 % der Gesamtaufwendungen für das Kfz zu begrenzen.

Normen:
EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2, Satz 4

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