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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 14.06.2018
Aktenzeichen: III R 26/16

Vorinstanz:

FG Baden-Württemberg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 23.09.2016
Aktenzeichen: 13 K 1913/13

Schlagzeile:

Kraftfahrzeugsteuer bei sog. Registrierzulassungen

Schlagworte:

Kfz-Steuer, Kraftfahrzeugsteuer, Registrierzulassung, Tageszulassung

Wichtig für:

Steuerberater

Kurzkommentar:

1. Die Kraftfahrzeugsteuer entsteht auch dann, wenn ein Fahrzeug für einen Tag zugelassen und zugleich antragsgemäß wieder abgemeldet wird.

2. Eine Abstempelung von Kennzeichen war – bei Zulassung im Juli 2008 – für die Zulassung und damit auch die Kraftfahrzeugsteuer entbehrlich.

KraftStG § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 5, § 7 Nr. 1
FZV § 3 Abs. 1
AO § 3

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