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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 25.04.2018
Aktenzeichen: VI R 51/16

Vorinstanz:

FG Niedersachsen
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 14.06.2016
Aktenzeichen: 13 K 33/15

Schlagzeile:

Auflösung eines passiven Rechnungsabgrenzungspostens bei Betriebsaufgabe

Schlagworte:

Auflösung, Betriebsaufgabe, Passiver Rechnungsabgrenzungsposten, Rechnungsabgrenzungsposten

Wichtig für:

Gewerbetreibende

Kurzkommentar:

Ein wegen eines Zinszuschusses gebildeter passiver Rechnungsabgrenzungsposten ist im Rahmen einer Betriebsaufgabe zu Gunsten des Aufgabegewinns aufzulösen, wenn das dem Zinszuschuss zugrundeliegende Darlehen fortgeführt wird.

Normen:
EStG § 4 Abs. 1, § 4a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1, § 5 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2, § 14, § 16 Abs. 2, Abs. 3, Abs. 4
HGB § 250 Abs. 2

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