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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 12.06.2018
Aktenzeichen: VIII R 14/15

Vorinstanz:

FG Düsseldorf
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 27.08.2014
Aktenzeichen: 7 K 2207/14 F

Schlagzeile:

Benachteiligung von Selbständigen bei Fahrten von der Wohnung zur Betriebsstätte mit dem Firmenwagen

Schlagworte:

1 %-Regelung, Betriebsstätte, Firmenwagen, Wohnung

Wichtig für:

Freiberufler, Gewerbetreibende

Kurzkommentar:

Der positive Unterschiedsbetrag gemäß § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 Satz 3 Halbsatz 1 EStG ist bei Anwendung der 1 % Regelung auch dann unter Ansatz von 0,03 % des inländischen Listenpreises des Fahrzeugs je Kalendermonat zu berechnen, wenn der Steuerpflichtige im Monat durchschnittlich weniger als 15 Fahrten zur Betriebsstätte unternommen hat.

Normen:
EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 Sätze 1 bis 3, § 6 Abs. 1 Nr. 4 Sätze 1 und 2, § 8 Abs. 2 Sätze 2 und 3, § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4

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