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Quelle:

Niedersächsisches Finanzgericht
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 19.09.2018
Aktenzeichen: 10 K 174/16

Schlagzeile:

Keine erweiterte Kürzung für Grundstücksunternehmen bei vereinzelter Betreuung von Gewerbeeinheiten

Schlagworte:

Erweiterte Kürzung, Gewerbeeinheiten, Gewerbesteuer, Grundstücksunternehmen, Kürzung, Wohnungsbau, Wohnzwecke

Wichtig für:

Gewerbetreibende

Kurzkommentar:

Der Begriff Wohnungsbau in § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG ist eng auszulegen, er umfasst ausschließlich die zu Wohnzwecken genutzten Bauten.

Die erweiterte Kürzung für Grundstücksunternehmen ist daher zu versagen, wenn zu dem verwalteten fremden Grundbesitz in untergeordnetem Umfang Gebäudeeinheiten gehören, in denen sich nicht nur Wohnungen, sondern auch vereinzelt Gewerbeeinheiten befinden.

Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Die vom Finanzgericht zugelassene Revision ist vom Steuerpflichtigen beim Bundesfinanzhof eingelegt worden. In der offiziellen Datenbank des BFH finden sich hierzu folgende Informationen:

BFH Anhängiges Verfahren, IV R 32/18 (Aufnahme in die Datenbank am 20.5.2019)
Liegt eine "Betreuung von Wohnbauten" auch dann vor, wenn zu dem --neben eigenem-- auch verwalteten fremden Grundbesitz in untergeordnetem Umfang Gebäudeeinheiten gehören, in denen sich nicht nur Wohnungen, sondern auch vereinzelt Gewerbeeinheiten befinden?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
GewStG § 9 Nr 1 S 2
Vorgehend: Niedersächsisches Finanzgericht , Entscheidung vom 19.9.2018 (10 K 174/16)

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