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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 27.09.2018
Aktenzeichen: V R 28/17

Vorinstanz:

FG Niedersachsen
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 18.05.2017
Aktenzeichen: 5 K 160/15

Schlagzeile:

Pauschallandwirt und Verarbeitungstätigkeit

Schlagworte:

Durchschnittsbesteuerung, Durchschnittssatzbesteuerung, Fruchtjoghurt, Herstellung, Pauschallandwirt, Umsatzsteuer, Verarbeitung

Wichtig für:

Land- und Forstwirte

Kurzkommentar:

Die Herstellung von Fruchtjoghurt unter händischer Beimischung zugekaufter Fruchtmischungen ist eine Verarbeitungstätigkeit eines Milchbauern, so dass die Lieferung des Fruchtjoghurts der Durchschnittsbesteuerung nach § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 UStG unterliegt.

Normen:
UStG § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3
MwStSystRL Art. 295 Abs. 2

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